General Terms

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Contour Festival Organisations GmbH) über die Internetseite www.summerjam.de/#tickets schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher:innen im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Summerjam Festival-Tickets.

Die bei uns erworbenen Summerjam Festival-Tickets berechtigen Sie zur Inanspruchnahme der im jeweiligen Ticket-Angebot beschriebenen Leistung.

Die Veranstaltungs-Tickets werden von Drittanbietern - nachfolgend Veranstalter genannt - zur Verfügung gestellt. Wir sind als Verkäufer der Tickets Vermittler von Fremdleistungen; Schuldner, der in den Tickets konkret bezeichneten Leistung ist, ausschließlich der jeweilige Veranstalter. Mit Ausstellung des Tickets geht der Veranstalter die Verpflichtung ein, die im Ticket beschriebene Leistung zu erbringen.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Ticketangebots auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Kaufvertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Tickets werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kaufen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 4 Haftung

(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in unseren Kundeninformationen (Teil II).

(3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(4)  Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(5)  Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

§ 5 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher:innen, sondern Kaufmann/frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.


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II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Contour Festival Organisations GmbH
Alte Schulstraße 30
40789 Monheim am Rhein
Deutschland
Telefon: +49 (0) 711 238 50 50
E-Mail: ticket@summerjam.de


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch und englisch

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind von Ihnen auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

5.4. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

6.2. Soweit Sie Verbraucher:in sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom/von der Unternehmer:in benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen.

letzte Aktualisierung: 27.10.2023

General Terms Venue

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

I. ALLGEMEINE Bestimmungen
II. HAUSORDNUNG Festivalgelände
III. PARK- und CAMPINGORDNUNG

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Wir empfehlen, junge Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein Musik-Festival für Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts - unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis eines ihrer Personensorgeberechtigten, einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.
Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahre dürfen sich nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten auf dem gesamten Festival Gelände und den Camping Plätzen aufhalten Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitgeführt werden und bei eventuellen Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Die Eintrittskarten für das Festival können nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen und dem Online-Shop des Veranstalters erworben werden. Gefälschte Eintrittskarten werden nicht akzeptiert und Inhaber:innen solcher Karten muss mit polizeilichen Ermittlungen rechnen

4. Für Besucher:innen mit einem Drei-Tages-Festival-Ticket gilt:
Beim erstmaligen Betreten werden die Eintrittskarten komplett entwertet, Besucher:innen wird ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
Nach Verlassen der Festivalinsel ist der Wiedereinlass frühestens nach 30 Minuten und maximal 6 Mal pro Veranstaltungstag möglich.

Für Besucher:innen mit einem Ein-Tages-Ticket gilt die vorstehende Regelung nicht. Sofern Besucher:innen mit einem Ein-Tages-Ticket das Gelände verlassen, ist ein Wiederbetreten des Geländes mit dem Papierbändchen nicht erlaubt.

Ticketinhaber:innen eines Campingticket (inkl. €10 Müllpfand) erhalten an den ausgeschilderten Bändercontainern beim Tausch des Tickets gegen ein Campingband einen Müllbeutel und eine Sammelmarke. Der Müllbeutel kann bei der Abreise an den Sammelstellen abgegeben werden. Bei Abgabe des ausgehändigten Müllbeutels und der Sammelmarke wird dem/der Ticketinhaber:innen (€10 Bar) das Pfand zurückerstattet, sofern der Beutel vollständig mit Müll gefüllt ist.
Bitte Öffnungszeiten der Sammelstelle beachten.

5. Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET- Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern Besucher:innen nicht bereit sind, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.

6. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann Besucher:innen den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern Besucher:innen nicht bereit sind, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen oder an der Eingangskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen).

7. Besucher:innen willigen unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung sein/es Bildnisses und sein/er Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragte:innen oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

8. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Besucher:innen auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, Besucher:innen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

9. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe der Besucher:innen zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

10. Diese Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

11. Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen gestattet. Es wird nicht die gesamte Campingfläche gleichzeitig geöffnet, sondern bereichsweise nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

12. Käufer:innen sind für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parken das KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (gebührenpflichtig) abgestellt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Camping-Bereiche getrennt sind. Es gilt jeweils ergänzend die aushängende Park- bzw. Campingordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.

13. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Parkflächen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

14. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler:innen (gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

15. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

16. Das Konzert findet bei jeder Witterung statt.

17. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters
(www.summerjam.de)

II. HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE

1. Mit Betreten des Festivalgeländes unterwerfen sich Besucher:innen dieser Hausordnung.
 
2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

3. Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen erlaubt.

4. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher:innen haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.

5. Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug c. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer) d. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten e. AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt f. SONSTIGES: Tiere, sperrige Gegenstände wie: Fahnenstangen, Regenschirme, Motorradhelme, sonstiges Camping-Equipment. Im Zweifelsfall bitte einen der zuständigen Supervisoren ansprechen; dieser entscheidet dann.

Das Mitführen solcher Gegenstände kann zur Abweisung von Besucher:innen und zum Ausschluss von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art können an den Eingängen in Verwahrstellen für verbotene Gegenstände verbracht werden.

Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.

g. Persönliche Kleidung

h. Mobiltelefone

i. Einwegkameras, Pocketkameras

j. Auf dem Festivalgelände gibt es kostenlose Trinkwasserzapfstellen. Auf das Festivalgelände können lediglich alkoholfreie Getränke in originalverschlossenen Tetrapakbehältern bis zu 1l mitgenommen werden.

6. Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

7. Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.

8. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher:innen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Höhere Gewalt oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden.

9. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

10. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

11. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

12. Mutwilligen Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

13. Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

14. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!

15. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesucher:innen zu üben.

16. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

17. Jede Gefährdung anderer Besucher:innen - z.B. Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) - ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

18. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

III. PARK- UND CAMPINGORDNUNG

1. Mit Betreten eines Park- und Campingplatzes unterwerfen sich Besucher:innen dieser Park- und Campingordnung.

2. Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die auf den gesondert ausgewiesenen Flächen gegen zusätzliche Gebühr abgestellt werden dürfen.

3. Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand von der Gefahr ausgehen sollte, abgestellt wurde.

4. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

5. Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird behördlicherseits verfolgt! Die Besucher dürfen nur die ausgeschilderten Campingflächen benutzen.

6. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besucher:innen von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

7. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

8. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.

9. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

10. Das Betreten eines Campingbereichs ist nur mit einem angelegten, unbeschädigtem Festivalbändchen oder gültigem Festivalpass erlaubt.

11. Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden, die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf die Campingplätze ist nicht gestattet.

12. Beim Betreten eines Campingbereichs erfolgt eine selektive Überprüfung und Durchsuchung von Personen und ihres mitgeführten Gepäcks auf verbotene Gegenstände.

13. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug c. Pyrotechnische Gegenstände aller Art d. Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände e. Bau- und Brennholz f. Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten g. Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen h. Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse i. Trockeneis j. Säurebatterien

Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.

14. Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.

k. Zelte, und Zubehör
l. Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände m. Proviant und Getränke

15. Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.

16. Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist nicht gestattet.

17. Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.

18. Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!

19. Das Mitführen von Tieren in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.

20. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Höhere Gewalt oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden.

21. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

22. Es werden Müllsäcke an die Festivalbesucher:innen ausgegeben. Bitte entsorget diese an den gekennzeichneten Sammelstellen.

23. Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusätzliche Mülltüten kostenlos verteilt.

24. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume.

25. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.

26. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.

27. Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

28. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt!
29. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

30. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.

31. Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet.

32. Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

33. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.

34. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis Montag, 12.00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.
35. Ergänzend zur Park- und Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.summerjam.de


MASSNAHMEN BEI STURM & GEWITTER
Das Wetter ist bei jeglicher Open Air Veranstaltung ein ständiger Begleiter für alle Besucher:innen.
Im Guten mit einer Sommer Brise so wie im Schlechten mit starken Gewittern und stürmischen Winden. Wetter entsteht mitunter sehr kurzfristig im Besonderen starke Gewitter, Blitze, Hagel und heftige Böen.
Wir werden Euch über die Festivaltage ständig über das aktuelle Wetter inkl. der Wetterwarnung des Deutschen Wetter Dienstes (DWD) informieren. Aktuelle Informationen stehen Euch über die Festival App, Facebook, Twitter und die Video-Screens an den Bühnen zur Verfügung. Grundsätzlich gilt die Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz. Das heißt ihr müsst Euch vor Ort über die bestehende Flucht und Rettungsmöglichkeiten informieren. Euer Verhalten im z.B. Schlecht-Wetterfall bestimmt ihr selbst. Verhaltenshinweise bei Gewittern mit Blitzeinschlag:
- Der sicherste Ort auf einem Festival im Grünen ist bei einem Unwetter das Auto. Bitte bietet anderen Festivalbesucher:innen einen Platz an sofern dieses möglich ist.
- im freien Gelände den tiefsten Punkt suchen und mit zusammengezogenen Füßen hinhocken
- Bäume bieten keinen Schutz!
- Nicht in Gruppen nahe beieinanderstehen und NICHT an den Händen halten!
- Fernhalten von Aufbauten, Metallzäunen, Lichtmasten & Fahnenmasten etc. – min. 3m Abstand
- während eines Gewitters nicht im Wasser aufhalten
- verschließt Eure Zelte und sichert lose Gegenstände, bevor Ihr auf das Festivalgelände geht.
Wenn eine Schlecht-Wettersituation für das Festivalgelände klar erkennbar ist, kann es zu einer Programmunterbrechung kommen. Bitte folgt den Anweisungen, beachtet oben genannte Verhaltenshinweise und macht Euch frühzeitig mit den kürzesten Wegen zu den ausgewiesenen Evakuierungsflächen und Notausgängen vertraut. Wir werden Euch in diesem Fall ständig über Social Media über die aktuelle Wetterlage informieren und ggfls. durch Bühnendurchsagen und Hinweise auf den LED-Tafeln kommunizieren.

http://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/jugendfeuerwehr/Gewitter-Verhaltensregeln.pdf